Meier-Ratio
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2015

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Die Bestellung, an die der Besteller sechs Wochen gebunden ist, wird erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers angenommen. Angebote sind, sofern nicht umfangreiche konstruktive Arbeiten notwendig werden, kostenfrei.

§ 2 Umfang der Leistung

Für den Umfang der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Die Fertigung erfolgt nach den neuesten technischen Angaben des Auftragnehmers. Angaben in Angeboten sind nur annähernd verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Änderungen darf der Auftragnehmer vornehmen, wenn unvorhergesehene Umstände oder technische Verbesserungen Änderungen erfordern, die für den Besteller zumutbar sind.

§ 3 Lieferfristen und Verzögerungen

Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, verlängern die Lieferfristen angemessen. Überschreitet die Verzögerung drei Monate, so kann der Besteller unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.

§ 4 Versand und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Die Art des Versandes bestimmt der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Besteller trägt Gefahr und Kosten bei verzögerter Abnahme.

§ 5 Preise

Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung und Fracht. Die Umsatzsteuer wird zum Zeitpunkt der Lieferung in gesetzlicher Höhe berechnet. Bei Lieferungen, die mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn sich die Material-, Lohn- oder Finanzierungskosten um mehr als 10% geändert haben.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist sofort bei Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB).

§ 7 Verschlechterung der Vermögensverhältnisse

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung zurückzuhalten, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtern.

§ 8 Aufrechnungs- und Abtretungsverbote

Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Abtretung von Forderungen des Bestellers an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren stehen unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus früheren Arbeiten, Ersatzteilen und sonstigen Leistungen ein vertragliches Pfandrecht an den in seinem Besitz befindlichen Gegenständen des Bestellers zu.

§ 11 Gewährleistung

Der Besteller hat die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Transportschäden sind bei Empfang zu vermerken. Beanstandete Teile sind zur Überprüfung frachtfrei an das Werk des Auftragnehmers zu senden.

Gewährleistungsfristen:

  • 12 Monate ab Abnahme (Standard)
  • 20.000 km bei Aufbauten (je nachdem, was zuerst eintritt)
  • 6 Monate bei Mehrschichtbetrieb

Der Auftragnehmer wählt zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung.

Ausschlüsse: Änderungen durch den Besteller, unsachgemäße Nutzung, normaler Verschleiß, Temperaturextreme unter -25°C oder über +40°C, Verschleißteile sowie gebrauchte Waren, sofern nicht ausdrücklich garantiert.

§ 12 Haftung für Nebenpflichtverletzungen

Die Gewährleistungsregelungen gelten entsprechend für Verletzungen von Nebenpflichten wie Beratungs- und Aufbewahrungspflichten.

§ 13 Sonstige Haftung

Weitergehende Schadensersatzansprüche über die ausdrücklichen Gewährleistungsregelungen hinaus sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vor.

§ 14 Pauschalisierter Schadensersatz

Bei Nichterfüllung durch den Besteller ist der Auftragnehmer berechtigt, 15% des Kaufpreises als pauschalierten Schadensersatz geltend zu machen.

§ 15 Abbestellung

Veranlasst der Besteller die Auflösung des Vertrages, so ist der Auftragnehmer berechtigt, mindestens 15% des Preises als Entschädigung zu verlangen.

§ 16 Kündigung durch den Besteller

Der Besteller kann nur gemäß § 648 BGB kündigen, wenn sachliche Gründe vorliegen.

§ 17 Vom Besteller gelieferte Teile

Der Besteller übernimmt die volle Verantwortung für die von ihm gelieferten Teile, Zeichnungen und Materialien, einschließlich der Gewährleistung, dass diese keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen.

§ 18 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Dessau. Gerichtsstand für Kaufleute ist Dessau. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, insbesondere bei Auslandsgeschäften. Das Einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.

MEIER-RATIO GmbH — Stand: April 2015

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