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Eine Milliarde Euro für Lkw-Ladesäulen: Was Fuhrparkbetreiber 2026 wissen müssen

18.06.2026

Schwerer Elektro-Lkw lädt an einer Schnellladesäule auf einem Betriebshof

KI-generierte Illustration

Der Bund stellt eine Milliarde Euro bereit, damit Unternehmen Ladepunkte für schwere Elektro-Lkw bauen können. Das Geld fließt über vier Jahre. Für 2026 sind die ersten 200 Millionen Euro ausgeschrieben, und für zwei der drei Förder-Töpfe läuft die Antragsfrist noch bis zum 7. Juli 2026.

Zum Mitnehmen: Checkliste als PDF herunterladen. Eine Seite mit allen drei Förder-Töpfen, der Frist und dem Antragsweg, druckbar und am PC abhakbar.

Was hat der Bund beschlossen?

Das Bundesverkehrsministerium hat am 4. Mai 2026 ein Förderprogramm für Ladeinfrastruktur im schweren Straßengüterverkehr vorgestellt (laut Pressemitteilung des BMV, 04.05.2026). Die dazugehörige Förderrichtlinie trägt das Datum 15. Mai 2026.

Gefördert wird der Bau neuer Schnelllade-Punkte für batterieelektrische Lkw der mittleren und schweren Gewichtsklassen. Dazu zählen nicht nur die Ladesäulen selbst, sondern auch der Netzanschluss, Batteriespeicher und das Lastmanagement. Bedingung: Der Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen kommen (laut trans.info, 05.05.2026).

Wer kann die Förderung beantragen?

Das Programm ist in drei Förderaufrufe aufgeteilt:

  • Aufruf A richtete sich nur an kleine und mittlere Unternehmen, die auf dem eigenen Betriebshof laden wollen. Dieser Topf ist seit dem 5. Juni 2026 geschlossen, Anträge sind hier nicht mehr möglich.
  • Aufruf B steht allen Unternehmen offen, auch großen, ebenfalls für nicht-öffentliche Ladepunkte auf dem eigenen Gelände.
  • Aufruf C fördert öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, etwa an Rastanlagen, Umschlagpunkten oder Lade-Hubs.

Für Fuhrparkbetreiber, die ihre eigene Flotte auf dem Hof laden wollen, ist Aufruf B der richtige Weg (laut trans.info, 05.05.2026).

Wie viel Geld gibt es pro Ladepunkt?

Gefördert werden bis zu 500 Euro je Kilowatt Ladeleistung (netto). Kleine Unternehmen bekommen bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet, mittlere bis zu 40 Prozent.

Ein nicht-öffentlicher Ladepunkt muss mindestens 50 Kilowatt leisten, ein öffentlicher mindestens 100 Kilowatt. Pro Antrag sind bei den Aufrufen B und C bis zu 5 Millionen Euro Förderung möglich (laut Projektträger Jülich, Förderrichtlinie 15.05.2026).

Bis wann muss der Antrag raus?

Für die Aufrufe B und C läuft die Frist vom 26. Mai bis zum 7. Juli 2026. Wer Geld will, muss also in den nächsten Wochen handeln.

Die Anträge laufen über den Projektträger Jülich. Anders als beim bereits geschlossenen Aufruf A gilt hier kein "Wer zuerst kommt"-Prinzip, sondern ein Wettbewerb: Den Zuschlag bekommen zuerst die Projekte, die am wenigsten Förderung je Kilowatt verlangen (laut trans.info, 05.05.2026).

Reicht das Geld?

Die Branche begrüßt das Programm, hält das Volumen aber für zu klein. Der Bundesverband Güterkraftverkehr (BGL) nennt es die "bislang überzeugendste Fördermaßnahme" für eine flächendeckende Ladeinfrastruktur, sieht die 200 Millionen Euro im ersten Jahr aber als "Tropfen auf den heißen Stein" (laut Verkehrsrundschau, 05.05.2026).

Hintergrund: Für eine vollständige Umstellung auf E-Lkw wären nach Schätzung des BGL mehrere zehntausend Schnelllade-Punkte nötig. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) fordert zusätzlich mehrjährige Planungssicherheit statt jährlicher Haushaltsentscheidungen.

Was ist mit dem Deutschlandnetz für Lkw?

Das ist ein zweites, getrenntes Programm. Beim "Deutschlandnetz für Lkw" geht es um rund 350 öffentliche Schnellladestandorte an Rastanlagen, mit einem Volumen von etwa 1,6 Milliarden Euro. Die EU hat diese Förderung im Dezember 2025 genehmigt (laut EU Alternative Fuels Observatory, 19.12.2025).

Beide Programme laufen parallel. Die eine Milliarde ist also nicht die 1,6 Milliarden des Deutschlandnetzes, sondern kommt obendrauf.

Was bedeutet das für Betreiber von Absetzkippern?

Elektro-Lkw fahren heute vor allem dort, wo die Strecken planbar und die Wege kürzer sind: im regionalen Verteilerverkehr, in der Entsorgung und im kommunalen Einsatz. Genau das sind typische Einsatzfelder für Absetzkipper.

Wer überlegt, in den nächsten Jahren einen Absetzkipper-Aufbau auf einem Elektro-Fahrgestell zu betreiben, sollte die Lade-Frage früh mitdenken. Die jetzige Förderung senkt die Kosten für den Lader auf dem eigenen Hof spürbar. Welche Aufbau-Lösung am Ende auf welches Elektro-Fahrgestell passt, hängt von Rahmenhöhe, Achslast und Gewichten ab und gehört vorher fachlich geklärt.

Ab 2030 schreibt die EU ohnehin ein dichteres Netz vor: Mit der AFIR-Verordnung muss es entlang der wichtigsten Fernstraßen alle 120 Kilometer eine Lademöglichkeit für schwere Lkw geben (laut EU Alternative Fuels Observatory, 19.12.2025). Der Aufbau der Infrastruktur kommt also, die Frage ist nur, wie schnell.

Häufige Fragen

Wie viel Geld stellt der Bund für Lkw-Ladeinfrastruktur bereit?

Eine Milliarde Euro über vier Jahre. Für 2026 sind davon zunächst 200 Millionen Euro ausgeschrieben.

Wer kann die Förderung beantragen?

Unternehmen, die Ladepunkte für schwere E-Lkw bauen. Der Topf nur für kleine und mittlere Firmen (Aufruf A) ist seit dem 5. Juni 2026 geschlossen. Offen sind weiterhin der Topf für alle Unternehmen (nicht-öffentliche Lader) und der Topf für öffentliche Ladeinfrastruktur.

Bis wann läuft die Antragsfrist?

Für die Förderaufrufe B und C kann man vom 26. Mai bis zum 7. Juli 2026 einen Antrag stellen. Die Abwicklung läuft über den Projektträger Jülich.

Wie hoch ist die Förderung pro Ladepunkt?

Bis zu 500 Euro je Kilowatt Ladeleistung. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der Kosten, mittlere bis zu 40 Prozent. Pro Antrag sind bei den Aufrufen B und C bis zu 5 Millionen Euro möglich.

Ist das dasselbe wie das Deutschlandnetz für Lkw?

Nein. Das Deutschlandnetz für Lkw ist ein zweites Programm mit rund 1,6 Milliarden Euro für etwa 350 Ladestandorte an Rastanlagen. Beide Programme laufen parallel.

Quellen

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