Fuhrpark-Chef
Welcher Absetzkipper passt zu welchem Container?
02.07.2026

Grafik: MEIER-RATIO
Welcher Absetzkipper zu Ihnen passt, entscheidet sich an drei Dingen: der Größe der Container, dem Trägerfahrzeug darunter und der Frage, wie der Behälter während der Fahrt gesichert wird. Die ersten beiden Punkte sind schnell geklärt. Der dritte wird beim Kauf am häufigsten übersehen, und er ist der teuerste Fehler, wenn er schiefgeht.
Welche Container-Größe braucht welches Fahrzeug?
Als grobe Richtung gilt: je größer und schwerer der Behälter, desto schwerer und länger das Fahrgestell darunter. Eine kleine Mulde mit 2 oder 3 Kubikmetern fährt auf einem leichten Fahrzeug. Ein voller 20-Kubikmeter-Behälter braucht ein Fahrgestell mit langem Radstand, und je nach Ladung sogar ein 26-Tonnen-Fahrgestell statt eines 18-Tonners. Ob der Behälter mit leichtem Laub oder mit schwerem Bauschutt gefüllt ist, macht beim Gesamtgewicht den entscheidenden Unterschied.
MEIER-RATIO deckt die ganze Spanne ab, vom kompakten CT2 für 3,5-Tonnen-Fahrzeuge bis zum schweren AK18 für Fahrgestelle bis 28 Tonnen. Welche Größe genau zu Ihrem Fahrzeug und Ihren Behältern passt, hängt aber nicht nur am Volumen. Genauso wichtig sind das Gewicht der Ladung und die Nutzlast des Fahrgestells.
Die genauen Größen, Formen und Maße der Container haben wir in einem eigenen Überblick zusammengestellt: Absetzcontainer-Größen von 1,3 bis 20 Kubikmeter.
Wichtiger als die reine Zuordnung ist beim Kauf aber eine Frage, die selten gestellt wird.
Was hält den Container beim Fahren wirklich fest?
Hier hält sich ein Missverständnis hartnäckig: Viele halten den Kipphaken für die Ladungssicherung. Das ist er nicht. Der Kipphaken hat eine einzige Aufgabe, nämlich den Container zum Entleeren zu kippen. Mit dem Sichern während der Fahrt hat er nichts zu tun. Das steht sogar so in der Norm, die Kippen und Sichern in zwei getrennten Kapiteln regelt.
Das Missverständnis ist so verbreitet, dass in der Vergangenheit sogar die Polizei dafür Bußgelder verhängt hat. Kontrolleure sahen einen Kipphaken in unterer Stellung und werteten das als fehlende Ladungssicherung. Wenn ein Kunde uns von so einem Bescheid berichtet hat, ließ er sich in allen Fällen abwenden. Der Grund ist einfach: Ein Kipphaken, der bei der Fahrt unten steht, verstößt allenfalls gegen die Unfallverhütung. Mit der Ladungssicherung nach § 22 StVO hat das nichts zu tun.
Die Ladungssicherung ist eine eigene Sache, und sie ist Pflicht. Drei Ebenen greifen ineinander:
- Das Gesetz, § 22 der Straßenverkehrsordnung, verlangt, dass die Ladung nicht verrutscht oder herabfällt, auch bei einer Vollbremsung. Beim Absetzkipper ist der Container diese Ladung.
- Die Richtlinie VDI 2700 legt fest, mit welchen Kräften gesichert werden muss.
- Die Konstruktionsnorm DIN 30723 überträgt das auf den Absetzkipper. Sie verlangt, dass die Sicherung fest ins Gerät integriert ist und selbsttätig in die Kipplager oder die Aufnahmezapfen des Behälters greift, und zwar in drei Richtungen: nach vorn, nach hinten und zur Seite.
Der Fahrer soll also nicht mehr mit Gurten zurren. Das Gerät sichert selbst. Genau an dieser Stelle trennen sich die Bauweisen.
Kipplager oder Aufnahmezapfen: der entscheidende Unterschied
Die DIN 30723 lässt zwei Wege zu. Beide sind zulässig, aber sie unterscheiden sich deutlich im Aufwand und im Ergebnis.
Der erste Weg führt über die Kipplager des Behälters. Das Gerät greift vorn und hinten in die Kipplager und sichert damit in Fahrtrichtung und dagegen. Für die seitliche Sicherung braucht diese Bauart aber zusätzliche hydraulische Anschläge. Das bedeutet mehr Bauteile, mehr Hydraulik und mehr Wartung. Und der Weg hat eine Lücke: Bei älteren Behältern mit nur einem Kipplager greift die Sicherung ins Leere. Dann muss der Fahrer den Container doch wieder von Hand zurren.
Der zweite Weg führt über die Aufnahmezapfen, also die Containerbolzen, die jeder Behälter für die Aufnahme ohnehin besitzt. Diesen Weg geht MEIER-RATIO mit den patentierten Systemen HAMMER und MAXIMUS. Ein Spannteleskop spannt den Behälter über diese Bolzen kraft- und formschlüssig auf die Plattform, in allen Richtungen zugleich, die Seite eingeschlossen. Zusätzliche seitliche Anschläge sind nicht nötig, und es funktioniert mit den Behältern, die Sie bereits im Bestand haben.
Zur Einordnung: Absetzkipper bauen viele Hersteller, unter anderem Meiller, Palfinger, Gergen, Hyva und VDL. Die klassischen Systeme sind durchaus in der Lage, über die Kipplager zu sichern. Der Weg über die Aufnahmezapfen mit Spannteleskop ist die Besonderheit der MEIER-RATIO-Linien HAMMER und MAXIMUS.
Wichtig zu wissen: Diese zwei Wege gelten für die große Klasse, also Behälter von 5 bis 20 Kubikmetern nach DIN 30723 Teil 1. Für die kleine Klasse (2 bis 5 Kubikmeter, Teil 2) regelt die Norm die Sicherung anders. Dort genügen einstellbare, formschlüssig wirkende Anschläge, und gekippt wird mit einem statt mit zwei Kipphaken. Wer weiß, in welche Klasse sein Bedarf fällt, stellt dem Hersteller die richtigen Fragen.
Zum Mitnehmen: Beschaffungs-Checkliste als PDF herunterladen. Eine Seite mit der Gegenüberstellung von DIN 30723 Teil 1 und Teil 2 (Größen, Festigkeiten, Ladungssicherung, Kipphaken) und den Fragen zum Abhaken, die Sie mit dem Hersteller klären sollten.
Das eigentliche Problem liegt in der Praxis woanders. Die Technik für die aktive Ladungssicherung bei den Absetzkippern kostet Geld, und genau deshalb wird sie oft nicht mitbestellt, falsch beraten oder vom Kunden bewusst abgewählt. Solange nichts passiert, fällt das nicht auf. Kommt es aber zu einem Unfall, bei dem ein Mensch zu Schaden kommt, wird es teuer, und zwar nicht nur für den Fahrer.
Wer haftet, wenn die Ladungssicherung fehlt?
Solange nichts passiert, fragt niemand nach der Ladungssicherung. Ein einziger Unfall dreht das um. Und dann steht nicht nur der Fahrer da.
Viele glauben, für die Ladung sei allein der Mann am Steuer verantwortlich. Das ist ein teurer Irrtum. Die Verantwortung ist eine Kette, und ihr letztes Glied sitzt in der Chefetage.
Der Fahrer muss vor der Fahrt prüfen (§ 23 StVO). Der Halter darf die Fahrt gar nicht erst zulassen, wenn die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert werden kann (§ 31 StVZO). Und Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer haben die Aufsichtspflicht: Sie müssen dafür sorgen, dass die Fahrzeuge richtig ausgerüstet sind und die Sicherung im Betrieb tatsächlich eingehalten wird (§ 130 OWiG). Delegieren befreit Sie davon nicht. Das Oberlandesgericht Bamberg hat 2017 unmissverständlich klargestellt: Wer Pflichten weitergibt, muss trotzdem stichprobenartig und nachweisbar kontrollieren, sonst haftet er persönlich (3 Ss OWi 1774/17).
Dass das kein Papiertiger ist, zeigt ein Fall vor dem Oberlandesgericht Celle. Dort wurde 2007 ein Geschäftsführer verurteilt, der nie selbst etwas verladen hatte. Es reichte, dass er die Kontrolle im Betrieb nicht organisiert hatte (322 Ss 39/07).
Und die Zahlen dahinter sind keine Kleinigkeit. Eine Aufsichtspflichtverletzung kostet bis zu 1 Million Euro, gegen Ihr Unternehmen kommen bis zu 10 Millionen dazu. Doch das ist noch das kleinere Problem. Wird bei einem Unfall ein Mensch verletzt oder getötet, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, und sie trifft ausdrücklich auch den, der im Hintergrund die Verantwortung trug, nicht nur den Fahrer am Steuer.
An einem Punkt hängt am Ende alles: § 22 StVO verweist auf die anerkannten Regeln der Technik. Wer mit einer Technik unterwegs ist, die dahinter zurückbleibt, gilt vor Gericht im Regelfall als fahrlässig. „Das haben wir immer so gemacht" hat noch keinen Angeklagten entlastet. Wer dagegen eine Technik einsetzt, die die Norm erfüllt oder übertrifft, steht auf der sicheren Seite.
Deshalb ist die aktive Ladungssicherung keine Frage von ein paar gesparten Euro am Aufbau. Es ist die Frage, ob Sie nach einem Unfall mit einer sauberen Akte dastehen oder mit einem Ermittlungsverfahren gegen Ihre Person. Wer hier am falschen Ende spart, riskiert am Ende nicht ein paar hundert Euro, sondern seine Firma und seine Freiheit.
Warum wir das so offen ansprechen
Das ist keine Angstmacherei, und es ist auch kein Verkaufstrick. Es ist die nüchterne Rechtslage. Genau die wird im Verkaufsgespräch aber gern verschwiegen, weil die aktive Sicherung Geld kostet und das Angebot verteuert. Wir halten es für richtig, das offen zu sagen, statt es unter den Tisch fallen zu lassen.
Uns geht es um die Sache. Ob am Ende ein Aufbau von MEIER-RATIO auf Ihrem Fahrgestell steht oder einer von einem anderen Hersteller, ist Ihre Entscheidung. Wichtig ist nur, dass die Vorgaben eingehalten werden und Sie hinterher auf der sicheren Seite stehen. Fragen Sie ruhig bei jedem Anbieter nach, wie er die aktive Ladungssicherung nach DIN 30723 löst und was Sie das an Wartung und an Umrüstung Ihrer Behälter kostet. Diese Frage sollte Ihnen jeder ehrlich beantworten können.
Was heißt das für Ihre Kaufentscheidung?
Für den Betrieb zahlt sich der Weg über die Aufnahmezapfen gleich mehrfach aus.
Am Aufbau steckt weniger Technik. Wo keine zusätzlichen seitlichen Anschläge verbaut sind, kann daran auch nichts verschleißen oder ausfallen. Das heißt weniger Wartung über die Jahre.
Ihr vorhandener Container-Bestand bleibt nutzbar. Sie müssen nicht auf die neueren Norm-Behälter nach DIN 30720-1 und 30720-2 umrüsten, die für diesen Weg dreifache Kipplager vorn und hinten mitbringen. Das bedeutet mehr Bauteile am Behälter und damit höhere Kosten, nur um gesetzeskonform zu sichern.
Und der Fahrer muss nicht zurren. Die Sicherung greift automatisch, sobald der Behälter aufgenommen ist. Das spart Zeit an jeder Station und nimmt eine der häufigsten Fehlerquellen aus dem Spiel.
Und weil beide Bauweisen ihren Platz haben, bekommen Sie bei MEIER-RATIO in fast jeder Größenklasse beides: den bewährten Absetzkipper mit Kipphaken, zum Beispiel den AK9T oder die SC-Modelle, und daneben denselben Aufbau mit Spannteleskop, etwa den AK9H oder die Linien HAMMER und MAXIMUS. Sie wählen, was zu Ihrem Einsatz und Ihrem Behälter-Bestand passt. Diese Wahl in derselben Klasse bietet sonst kein Hersteller.
Kurz gesagt
Welcher Absetzkipper zu Ihnen passt, hängt an der Container-Größe, am Trägerfahrzeug und vor allem an der Ladungssicherung. Der Kipphaken kippt nur, gesichert wird über die Kipplager oder über die Aufnahmezapfen. Der Weg über die Aufnahmezapfen spart die seitlichen Anschläge, schont Ihren Container-Bestand und nimmt dem Fahrer das Zurren ab.
Welche Größe und welche Bauart für Ihren Einsatz sinnvoll ist, klären wir gern. Stellen Sie Ihren Aufbau im Konfigurator zusammen oder fragen Sie uns direkt über die Kontaktseite.
Datenstand der Wettbewerber-Angaben: Meiller (04/2025), Jotha (01/2025), Palfinger (03/2024), VDL (09/2023), Gergen (02/2022), Hyva (05/2019), Heimann (05/2019 bzw. 2010), Multilift/Hiab (11/2017). Grundlage sind die jeweils öffentlich verfügbaren Prospekte und Datenblätter. Die Programme können sich seither geändert haben. Recherche-Stand 02.07.2026.
Häufige Fragen
Ist der Kipphaken die Ladungssicherung am Absetzkipper?
Nein. Der Kipphaken dient nur zum Kippen des Containers beim Entleeren. Die Ladungssicherung ist eine eigene, in das Gerät integrierte Einrichtung, die den Behälter während der Fahrt sichert. Die DIN 30723 regelt beides in getrennten Abschnitten.
Welche Vorschriften gelten für die Ladungssicherung am Absetzkipper?
Drei Ebenen: § 22 StVO verlangt, dass die Ladung nicht verrutscht oder herabfällt. Die VDI 2700 legt die nötigen Sicherungskräfte fest. Die DIN 30723 fordert für den Absetzkipper eine aktive Sicherung, die selbsttätig in die Kipplager oder Aufnahmezapfen des Behälters greift, in drei Richtungen.
Was ist der Unterschied zwischen Sicherung über Kipplager und über Aufnahmezapfen?
Die Sicherung über die Kipplager greift vorn und hinten und braucht für die seitliche Sicherung zusätzliche hydraulische Anschläge. Bei Behältern mit nur einem Kipplager funktioniert sie nicht. Die Sicherung über die Aufnahmezapfen mit Spannteleskop (MEIER-RATIO HAMMER und MAXIMUS) spannt den Container in allen Richtungen zugleich, ohne Zusatz-Anschläge und mit vorhandenen Behältern.
Gelten diese zwei Wege für alle Container-Größen?
Nein. Der aktive Eingriff in Kipplager oder Aufnahmezapfen ist die Anforderung der großen Klasse (Behälter 5 bis 20 Kubikmeter, DIN 30723 Teil 1). Die kleine Klasse (2 bis 5 Kubikmeter, DIN 30723 Teil 2) sichert über einstellbare, formschlüssig wirkende Anschläge und kippt mit einem statt mit zwei Kipphaken. Welche Klasse zu Ihnen passt, hängt von Ihren Behältergrößen ab.
Warum haben Absetzkipper der großen Klasse oft drei Kipphaken?
Die DIN 30723 Teil 1 schreibt zwei Kipphaken vor, die außermittig sitzen und in die beiden außermittigen Kipplager des Behälters greifen. In der Praxis rüsten die Hersteller einen dritten, mittigen Kipphaken dazu. Der Grund: Es gibt noch ältere Behälter, die mittig nur ein einziges Kipplager haben. Der dritte, mittige Haken kann auch diese alten Behälter kippen. Deshalb sind Geräte der großen Klasse in der Praxis meist mit drei statt mit zwei Kipphaken ausgestattet.
Muss ich neue Container kaufen, um gesetzeskonform zu sichern?
Das hängt von der Bauart des Absetzkippers ab. Systeme, die über die Kipplager sichern, setzen oft Behälter mit mehreren Kipplagern voraus. Das Spannteleskop-System sichert über die Aufnahmezapfen, die jeder Behälter ohnehin hat, sodass der vorhandene Container-Bestand weiter genutzt werden kann.
Welche Container-Größe passt auf welches Fahrzeug?
Als Faustregel: je größer und schwerer der Behälter, desto schwerer und länger das Fahrgestell. Ein voller 20-Kubikmeter-Behälter braucht langen Radstand und je nach Ladung ein 26-Tonnen- statt eines 18-Tonnen-Fahrgestells. Entscheidend sind neben dem Volumen das Ladungsgewicht und die Nutzlast. MEIER-RATIO baut Aufbauten vom kompakten CT2 für 3,5-Tonnen-Fahrzeuge bis zum AK18 für Fahrgestelle bis 28 Tonnen.
Wer haftet, wenn die Ladung nicht gesichert ist?
Nicht nur der Fahrer. Die Verantwortung ist eine Kette: Fahrer (§ 23 StVO), Halter (§ 31 StVZO) und Unternehmer oder Geschäftsführer über die Aufsichtspflicht (§ 130 OWiG). Gerichte haben Geschäftsführer verurteilt, obwohl sie nie selbst verladen hatten (OLG Celle, 322 Ss 39/07). Bußgelder reichen bis 1 Million Euro, bei Personenschaden kommt das Strafrecht hinzu.
Quellen
- § 22 StVO Ladung (Straßenverkehrs-Ordnung) · 2013, laufend aktuell (aktuelle Fassung)
- VDI 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen · Novelle 02.2026 (aktuelle Fassung)
- DIN 30723-1 Absetzkipperfahrzeuge, Absetzkippeinrichtungen (Normbehälter 5,5 bis 20 m³) · 2025-06 (aktuelle Fassung)
- DIN 30720-1 Behälter für Absetzkipperfahrzeuge (Aufnahmezapfen, Kipplager, Festigkeit) · 2016-02 (aktuelle Fassung)
- § 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden · 2013, laufend aktuell (aktuelle Fassung)
- § 31 StVZO Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge (Halterpflicht) · 2012, laufend aktuell (aktuelle Fassung)
- § 130 OWiG Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen · 1968, laufend aktuell (aktuelle Fassung)

